Verleih des Street-Soccer-Courts


Neue Streetsoccer-Anlage kann ab sofort ausgeliehen werden

Der Fußballkreis Münster-Warendorf verleiht eine Streetsoccer-Anlage. Sie ist eine attraktive Möglichkeit, Fußball auch auf engem Raum anzubieten, und eignet sich deshalb besonders gut für Sportfeste und Vereinspräsentationen in Innenstädten. Aber auch bei Schulfesten oder anderen Kinder- oder Jugendveranstaltungen lässt sie sich gut einsetzen.

Die Anlage ist 10 mal 15 Meter groß und besteht aus 1 Meter hohen Banden. Die Tore sind an den Stirnseiten in die Banden integriert; eines davon dient auch als Zugang zum Spielfeld. Auf allen vier Seiten schützt ein 3 Meter hohes Netz die umstehenden Zuschauer vor den über die Bande hinaus gespielten Bällen.

Bei der Ausleihe wird die Anlage in Greven abgeholt. Zum Transport ist ein Mittelklasse-Pkw mit Anhängerkupplung erforderlich, da die gesamte Anlage auf einem eigenen Anhänger verstaut ist. Eine ausführliche Aufbauanleitung wird mitgeliefert.

Im vergangenen Sommer haben wir nach zehn Jahren einen komplett neuen Court angeschafft. Er steht ab sofort wieder zum Verleih zur Verfügung.

Bei Interesse und Terminanfragen bitte an folgende E-Mail wenden: street.soccer@web.de. Ansprechpartner im Kreisjugendausschuss ist Sven Thiele.

Die Ausleihgebühr beträgt für Vereine, Schulen und Jugendeinrichtungen 80 Euro pro Ausleihtag, 100 Euro für ein Wochenende (siehe auch Nutzungsbedingungen).



Nutzungsbedingungen für den Street-Soccer-Court des Kreises Münster/Warendorf

Der Street-Soccer-Court des Fußballkreises Münster/Warendorf kann von Mitgliedsvereinen, Kreisen, Schulen, Jugendverbänden und sonstigen Organisationen/Privat-personen/kommerziellen Anbietern entliehen werden. Folgende Bedingungen kommen zur Anwendung:

  1. Die Ausleihreihenfolge ist:

    a) Der Kreis Münster/Warendorf und seine Vereine
    b) Andere Fußballkreise, Vereine, Schulen, Jugendverbände
    c) Sonstige Organisationen und kommerzielle Anbieter


  2. Die Ausleihe kann nur schriftlich unter Angabe des Zwecks erfolgen. Zusagen erfolgen grundsätzlich nur schriftlich.


  3. Die Ausleihgebühr beträgt:

    FLVW-Mitgliedsvereine Kreis 24 Münster/Warendorf Tagesveranstaltung       80,00 Euro
    Freitag – Sonntag       120,00 Euro
    Montag – Donnerstag  120,00 Euro

    Alle anderen Nutzer
    Tagesveranstaltung      100,00 Euro
    Freitag – Sonntag        150,00 Euro
    Montag – Donnerstag   150,00 Euro


  4. Der Street-Soccer-Court kann nur entliehen werden, wenn eine Einweisung erfolgt ist und der Mieter sicherstellt, dass die Anlage von sachkundigem Personal auf- und abgebaut wird.


  5. Kontakt: street.soccer@web.de


Die 10 goldenen Street-Soccer-Regeln
  1. Einen Schiedsrichter gibt es nicht. Die Mannschaften entscheiden nach dem Motto "fair play". Unser Spielbeobachter greift lediglich in Grenzfällen oder bei Unstimmigkeiten ein.
  2. Ein Spiel dauert 12 Minuten. Es wird ohne Pause und Seitenwechsel gespielt.


  3. Jede Mannschaft besteht aus drei Spielern und einem Auswechselspieler. Es gibt keinen "festen" Torwart.


  4. Ausgewechselt wird "fliegend". Es kann beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Dieses geschieht nur durch den Eingang im Tor. Der neue Spieler darf das Feld erst dann betreten, wenn der auszuwechselnde Spieler dieses verlassen hat. Wechselfehler werden mit einem Freistoß geahndet.


  5. Bei Foul- oder Handspiel im eigenen Verteidigungsdrittel gibt es einen Strafstoß. Der Strafstoß wird von der eigenen Drittellinie auf das leere Tor ausgeführt.


  6. Bei Foul- oder Handspiel außerhalb des eigenen Drittels gibt es einen Freistoß. Dabei hat der Abstand der gegnerischen Spieler mindestens drei Meter zu betragen. Alle Freistöße werden indirekt ausgeführt.


  7. Verlässt der Ball den Court, wird das Spiel durch einen Einwurf (der Ball wird von der Bandes aus eingerollt) fortgesetzt.


  8. Bei einem Torerfolg muss der Ball die Torlinie mit vollem Umfang überqueren. Nach dem Tor wird das Spiel mit einem Torabstoß fortgesetzt. Danach muss mindestens ein zweiter Spieler den Ball berühren, bevor ein weiteres Tor erzielt werden kann.


  9. Die Abseitsregel ist aufgehoben.


  10. Das Spielen mit Stollen- und Nockenschuhen ist untersagt.
Viel Spaß wünscht der Fußballkreis Münster-Warendorf!

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